Erläuterungen und Definitionen zu den Beratungsleistungen
Stand: 15. Oktober 2025
Dieses Dokument legt die verbindlichen Begriffe, Abgrenzungen und Voraussetzungen fest, die für alle Beratungsverträge der R.O.A.D.T.R.I.P.N. im Bereich gewerblicher Transportlogistik gelten. Es dient der Klarstellung technischer und rechtlicher Rahmenbedingungen, um Missverständnisse bei der Auftragsdurchführung zu vermeiden.
1. Geltungsbereich der Flottenoptimierung
Die von uns angebotenen Optimierungsverfahren beziehen sich ausschließlich auf gewerbliche Nutzfahrzeugflotten mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen. Privatfahrzeuge, Wohnmobile und Freizeitfahrzeuge sind nicht Gegenstand der Beratung.
- Die Routenplanung berücksichtigt ausschließlich Liefer- und Abholvorgänge im gewerblichen Kontext.
- Leerfahrtenreduktion wird auf Basis von Telematikdaten und Fahrereinsatzplänen berechnet.
- Optimierungsvorschläge setzen die Zustimmung des Fahrpersonals zur Datenverarbeitung voraus.
2. Technische Grenzen der Routenanalyse
Unsere Analysetools arbeiten mit öffentlich zugänglichen Verkehrsdaten und den vom Kunden bereitgestellten Fahrzeugparametern. Eine Haftung für unvorhergesehene Ereignisse wie Baustellen, Sperrungen oder Wettereinflüsse ist ausgeschlossen.
- Die Prognosegenauigkeit beträgt unter Normbedingungen ± 8 % der Fahrzeit.
- Echtzeitdaten werden nur verarbeitet, wenn der Kunde eine entsprechende Schnittstelle bereitstellt.
- Empfehlungen zur Fahrzeugauslastung ersetzen keine eigenständige Prüfung der Ladungssicherung.
3. StVZO-Konformitätsprüfungen
Alle Prüfungen zur Fahrzeugkonformität nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erfolgen auf Basis der vom Kunden übergebenen Fahrzeugpapiere und technischen Unterlagen. Eine physische Begutachtung des Fahrzeugs ist nicht Bestandteil der Beratung, es sei denn, dies wurde gesondert vereinbart.
- Die Bewertung umfasst Achslastberechnung, Bremsanlagenauslegung und Beleuchtungskonzepte.
- Nachweise zur Fahrstabilität bei Schwertransporten werden als Berechnungsgrundlage geliefert, nicht als Gutachten.
- Die Zusammenarbeit mit Prüforganisationen wie dem TÜV obliegt dem Kunden; wir unterstützen bei der Dokumentation.
4. Datenverarbeitung und Vertraulichkeit
Vom Kunden bereitgestellte Betriebsdaten, Fahrzeugdaten und Routenaufzeichnungen werden ausschließlich für die Dauer des Beratungsprojekts gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Eine Ausnahme besteht bei gesetzlicher Verpflichtung oder ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.
- Die Datenhaltung erfolgt auf Servern innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
- Nach Projektabschluss werden alle Kundendaten innerhalb von 30 Tagen gelöscht.
- Der Kunde hat jederzeit Anspruch auf Auskunft über die gespeicherten Daten.
5. Haftungsausschluss für Betriebsentscheidungen
Unsere Beratungsleistungen dienen der Entscheidungsvorbereitung. Die finale Verantwortung für die Umsetzung von Optimierungsmaßnahmen, Fahrzeugumbauten oder Routenanpassungen liegt beim Kunden. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die aus der Umsetzung unserer Empfehlungen entstehen.
- Empfehlungen zur Fahrzeugtechnik ersetzen keine Einzelabnahme durch eine technische Prüfstelle.
- Die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten bleibt in der Verantwortung des Fahrpersonals.
- Wirtschaftlichkeitsprognosen basieren auf Modellrechnungen und sind nicht garantiert.
6. Salvatorische Klausel und Gerichtsstand
Sollte eine Bestimmung dieser Erläuterungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gerichtsstand ist der Sitz der R.O.A.D.T.R.I.P.N. in München.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Änderungen dieser Erläuterungen bedürfen der Schriftform.
- Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Dokumenten hat diese Fassung Vorrang.